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Organisatorisches vor Therapiebeginn

Damit wir ergotherapeutisch behandeln dürfen, wird eine ärztliche Verordnung (ein Rezept) benötigt. Diese Verordnung kann, je nach Diagnose, vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden.

Informationen für Patient*innen

Selbst handeln zu können, sich sinnvoll zu betätigen und das eigene Leben in der Hand zu haben sind Grundvoraussetzungen für Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität. Ergotherapeut*innen unterstützen Menschen aller Altersgruppen, die in ihren Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind.

Das wesentliche Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist die größtmögliche Selbstständigkeit und Autonomie, das Teilhaben am Leben mit all seinen Möglichkeiten und Herausforderungen. Dafür erarbeiten Ergotherapeut*innen gemeinsam mit ihren Patient*innen individuelle Lösungen, damit sie ihre Handlungsfähigkeit entwickeln, wiedererlangen oder erhalten können.

Das Besondere der Ergotherapie ist, jeden Menschen mit all seinen körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Aspekten in seiner Einzigartigkeit zu betrachten. Ergotherapie kann verordnet werden, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Kuration, Rehabilitation)
  • eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die zu einer Krankheit führen würde (Prävention)
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Förderung)
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern

Wir arbeiten ambulant, also in unserer eigenen Praxis in Hamburg Altona.

Informationen für Ärzt*innen

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind oder von Einschränkungen bedroht sind. Ziel ist es, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen. (DVE 2007)

Im Rahmen der Versorgung von Patient*innen kann Ergotherapie verordnet werden, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Kuration, Rehabilitation)
  • eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die zu einer Krankheit führen würde (Prävention)
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Förderung)
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern

Dies ist in der Heilmittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschuss über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) festgelegt.

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